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Datenschutzordnung des Fördervereins " wertvoll" der

Lebenshilfe Neustadt an der Weinstraße

(BDMV, Stand Mai 2018 basierend auf Art 13 DSGVO

 

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art.13 1 und Abs 2DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art 6 Abs 1 lit.b) DS-GVO)

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

 

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

  • Vor- und Zuname

  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort

  • Kommunikationsdaten (Telefon, Email)

  • Geburtsdatum

  • Bankverbindung

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine eigene Vereinsnummer zugeordnet.

Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

Sonstige Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

 

Austritt aus dem Verein

 

Beim Austritt werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen nur zu vereinsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Mitgliederverwaltung betreffen , werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

Pressearbeit

Der Verein informiert die Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins (integriert in die Homepage der Lebenshilfe NW) veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Mitgliederverzeichnisse werden ausschließlich an Vorstandsmitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.

 

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden oder Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit zu Verfügung.

Die Beschwerde kann online unter

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/online-services/bescherdeformular/

eingereicht werden.

 

 

Neusatdt/ Wstr., Juli  2019

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